Die Förderrichtlinien für den „individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP- BAFA)“ haben sich geändert.
- der Zuschuss beträgt 80% (z.B. max. 1300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern)
- wird für eine der vorgeschlagenen Maßnahmen eine Förderung beantragt, wird die Förderung (Tilgungszuschuss oder Zuschuss) um 5% erhöht
- Link: aktuelle Zuschüsse
- Sie müssen sich nicht um die Antragsstellung kümmern
Ziel
Die Intention der Förderung ist selbstverständlich, dass der Gebäudebestand energieeffizienter werden soll. In dem Sinne sollen entweder abgestimmte Einzelmaßnahmen (Schritt-für-Schritt) oder eine Maßnahme den Primärenergiebedarf so weit wie möglich senken.
Voraussetzungen
- Erstmaliger Bauantrag oder Bauanzeige vor min. 10 Jahren
- in den letzten 4 Jahren keine geförderte Beratung
- Wohnnutzung
für wen
- Eigentümer (privat / gewerblich)
- Verwalter / Wohneigentümergemeinschaft
- Mieter / Pächter
- Nießbrauchberechtigter
Umfang
Im Gegensatz zu einer „Kurzberatung“ oder „Einschätzung“ vor Ort wird das Gebäude komplett erfasst und die Daten entsprechend verarbeitet. Es wird die individuelle Situation vor Ort aufgenommen, hierbei werden sowohl Schwachstellen identifiziert, als auch alle notwendigen Daten für eine normgerechte Berechnung erfasst.
Ausgehend von den erfassten Daten und den individuellen Vorstellungen und Möglichkeiten der Nutzer wird ein „Fahrplan“ erstellt.
Mit dieser Datenerfassung können beliebige Varianten gebildet oder Nachweise erstellt werden.
So können leicht neue Optionen geprüft und bewertet werden.
Im Ergebnis werden zwei standardisierte Dokumente erstellt.:
Ein Sanierungsfahrplan mit einer Feststellung des Ist-Zustands und den einzelnen Schritten zum gewünschten Ziel.
Eine Umsetzungshilfe mit einer näheren Beschreibung der einzelnen Maßnahmen.
Des Weiteren erfolgt eine ausführliche Besprechung der Ergebnisse, bei der in der Regel Detailfragen beantwortet werden können.
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