Messung der Luftdichtheit

Die Messung erfolgt nach DIN EN 13829 oder ISO 9972.

Sowohl im Bereich des Neubaus als auch im Bestand ist eine luftdichte Gebäudehülle eine wichtige Voraussetzung, die Energieverluste zu minimieren und so das geplante Energiekonzept umzusetzen.

Die Überprüfung einer „luftdichten“ Gebäudehülle ist somit ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung.

Undichtigkeiten in der Gebäudehülle erhöhen die Lüftungswärmeverluste, verhindern die einwandfreie Funktion von Lüftungsanlagen, führen zu Bauschäden durch lokalen Feuchteeintrag in die Baukonstruktion und zu „Zugerscheinungen“, die als unbehaglich empfunden werden können.

Bei Trennwänden zwischen verschiedenen Wohneinheiten kommt es durch Undichtigkeiten zu einer deutlichen Verminderung des Schallschutzes und/oder zu Geruchsbelästigungen aus fremden Wohneinheiten.

Neben den Messungen im Rahmen der EnEV oder KFW kann der Einsatz auch zur Beantwortung von anderen Fragestellungen sinnvoll sein:
– Geruchsbelästigung aus einer benachbarten Wohneinheit
– Verminderter Schallschutz zwischen Wohneinheiten
– Bauschäden durch Feuchteeintrag

Neben der einfachen Leckageortung ist der Einsatz von „Theater-Nebel“ oder Thermografie sinnvoll, um verdeckte Leckagen zu lokalisieren bzw. sichtbar zu machen.

FAQ

Nein. Generell ist ein „Blower-Door-Test“ erstmal ein energetischer Nachweis im Rahmen des öffentlich-rechtlichen-Verfahrens (ENEV). Es soll ein bestimmter n50 Wert eingehalten werden mit dem Ziel, die Lüftungswärmeverluste zu begrenzen. Eine gewisse Undichtigkeit ist somit zulässig. Lokale Leckagen können jedoch zu einem erhöhten Feuchteeintrag führen, was zu Bauschäden führen kann. „Die Einhaltung der Grenzwerte ist somit kein hinreichender Nachweis für die sachgemäße Planung und Ausführung eines einzelnen Konstruktionsdetails, beispielsweise eines Anschlusses oder einer Durchdringung.“ (DIN 4108-7:2011-1)

Die meisten Messungen werden auf Grundlage der EnEV durchgeführt. Als Messgrundlage nennt die EnEV die DIN EN 13829. Diese ist zwar mittlerweile zurückgezogen und durch die ISO 9972 ersetzt worden. Da die EnEV ein Gesetz ist und auf diese Norm Bezug nimmt, bleibt die DIN EN 13829, vermutlich bis zur nächsten Novelle der EnEV die Messgrundlage. Mit der ISO 9972 ändert sich übrigens auch nicht besonders viel.
Für Bauanträge ab dem 1.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Gebäude die nach diesem Datum genehmigt wurden, müssen nach DIN EN ISO 9972:2018-12 gemessen werden. Außer den Bezeichnungen/ Formelzeichen ändert sich vor allem, welche Öffnungen geschlossen werden dürfen und welche nicht.

In erster Linie werden Grenzwerte für den Luftwechsel pro Stunde bei 50 Pascal Differenzdruck gestellt.

  • bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 und
  • bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1

Für Passivhäuser gelten abweichende Grenzwerte, auch unterscheidet sich die Messung.

Für das klassische Einfamilienhaus/ Reihenhaus/ Mehrfamilienhaus ist der n50-Wert maßgeblich. Dieser gibt die Luftwechselrate pro Stunde bei 50 Pascal Druckdifferenz an. Grob entspricht dies Windstärke 5. Ein n50-Wert von 1,5 [1/h] bedeutet somit, dass die Raumluft bei Windstärke 5 in der Stunde 1,5 mal ausgetauscht wird.
Der q50-Wert bezieht sich auf die Hüllfläche und der w50-Wert auf die Nettogrundfläche.
Eine luftdichte Plastiktüte ist somit nicht Ziel, die hätte einen n50-Wert von null. Eine Mindestluftwechselrate zum Feuchteschutz muss in dem Zusammenhang auch ohne Lüftungsanlage zwingend eingehalten werden. (einfaches Prüftool siehe Links)

Geht man von einer Messung nach EnEV / KfW aus, ist dies klar geregelt.

„Die Messung kann erst stattfinden, nachdem die Hülle des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils fertiggestellt ist. ANMERKUNG: Durch eine vorgezogene Luftdurchlässigkeitsmessung der eigentlichen Luftdichtungsschicht können Undichtigkeiten oft einfacher nachgebessert werden als nach Fertigstellung des Gebäudes.“ (EnEV)

„Der Luftdichtheitstest nach EnEV ist für das fertig gestellte Gebäude durchzuführen. Eine zusätzliche Messung im Bauzustand (z.B. Rohbau) ist als Teil der Qualitätssicherung zu empfehlen. Für eine Luftdichtheitsprüfung nach EnEV ist das Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) nach DIN EN 13829 anzuwenden.“ (KfW-FAQ)

Es ist also korrekt, den Test im „Fertigzustand“ durchzuführen. Leckagen sind dann natürlich schwieriger festzustellen oder nachzubessern. Eine Vormessung (Leckageortung) vor den Trockenbauarbeiten ist im Sinne der Qualitätskontrolle sicherlich sinnvoll.

Gehen man von einer Messung nach EnEV aus, ist dies in der DIN EN 13829 geregelt (sowohl die Anzahl der Messstufen als auch das Verfahren). In der Regel wird eine Messreihe mit Unterdruck und eine mit Überdruck durchgeführt, der Mittelwert muss das geforderte Niveau erfüllen.
Im Wesentlichen wird Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) und Verfahren B (Gebäudehülle) unterschieden. Da die EnEV Verfahren B fordert, ist dies das am häufigsten angewandte Verfahren.
Der Unterschied liegt hierbei nicht im Messzeitpunkt, beide beziehen sich auf den „Fertigzustand“, sondern lediglich auf die Gebäudevorbereitung.
Eine einfache Leckageortung ist normativ vorgesehen und damit zwingend Inhalt der Messung.
„Dabei ist die gesamte Gebäudehülle auf große Leckagen und fehlerhafte provisorische Abdichtungen zu untersuchen“ (DIN EN 13829).
Am Ende steht der Prüfbericht. Interessant ist zumeist das Deckblatt, auf dem steht, ob die Anforderungen erfüllt wurden, oder nicht. Daneben soll / muss der Bericht auch umfassen:

  • Angaben, um das Objekt zu identifizieren
  • Gemessene Teile des Gebäudes
  • Erforderliche Gebäudemaße
  • Zustand der Öffnungen in der Gebäudehülle
  • Messdaten
  • Leckagekurve
  • n50-Wert
  • Tabelle der erzeugten Druckdifferenzen und der zugehörigen Volumenströme
  • Prüfdatum

Jeder. Man kauft sich Messgerät und zieht los. Irgendein Nachweis, dass man grob weiß, was man tut, ist nicht vorgesehen. Allerdings bestätigt der Prüfer die Übereinstimmung der Messung mit der Prüfnorm durch seine Unterschrift.

luftdicht.info

Grundlegende Informationen zum Luftdichtdichtheitskonzept; Prinzip Skizzen, FAQ
Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

blowerdoor.de
Die BlowerDoor GmbH ist der Hersteller der „Minneapolis BlowerDoor“ von der sich der übliche Begriff „Blower-Door-Test“ ableitet.

KFW – technische FAQ
technische Informationen – technische FAQ

VfW-Bundesverband für Wohnungslüftung e.V
Einfaches Planungs- und Prüftool zur Notwendigkeit eines Lüftungskonzepts